Bestattungskosten & Leistungen

Viele Bestattungsunternehmen berechnen die Kosten individuell. Wir sind ein Bestatter mit Festpreisen, in denen alle Kosten und Gebühren bereits enthalten sind. So wissen die Hinterbliebenen sofort, was finanziell für die Beerdigung auf sie zukommt.
Unsere Preise liegen oft deutlich unter denen vieler anderer Unternehmen in der Landeshauptstadt Magdeburg. → Hier geht es zu unserem Portal der Bestattungs-Agentur Magdeburg mit vielen weiteren Informationen, Hinweisen und Preisen.
Immer mehr Menschen in Sachsen-Anhalt wüschen eine Urnenbestattung. Damit ist die Einäscherung des Verstorbenen und die Bestattung der Urne mit der Asche gemeint. Diese Bestattungsform ist preiswert und zugleich würde- und pietätvoll. Deswegen hat sich die Bestattungs-Agentur Magdeburg auf diese Bestattungsform spezialisiert.
Überblick
Nach der Überführung des Verstorbenen ins Krematorium erfolgt die Feuerbestattung. Gemeinsam mit den Angehörigen wird ein Termin für die Beisetzung auf einem Magdeburger Friedhof oder im Friedwald vereinbart. Vor der anonymen Beisetzung der Urne ist eine Trauerfeier oder Abschiednahme möglich. → mehr
Leistungen
Die Bestattungs-Agentur Magdeburg überführt den Verstorbenen, veranlasst die Einäscherung, kümmert sich um alle Formalitäten, bereitet Trauerfeier und Beisetzung vor. Die Angehörigen müssen sich um nichts selbst kümmern. Alle Leistungen werden über den Festpreis abgedeckt. → mehr
Kosten
Die Urnenbestattung ist eine günstige Bestattungsform ohne Folgekosten. Die Bestattungs-Agentur bietet eine Beisetzung auf einem kirchlichen Friedhof (zum Beispiel Neustädter oder Olvenstedter Friedhof) in Magdeburg für 2.805 Euro an. Es kommen keine Gebühren oder weitere Kosten auf die Angehörigen dazu. → mehr
Dokumente
Im Trauerfall sind einige Formalitäten unumgänglich.Benötigt werden in jedem Fall:
- der Personalausweis des Hinterbliebenen, der die Bestattung in Auftrag gibt
- Personalausweis und wenn vorhanden der Reisepass des Verstorbenen
- Ggf. ist eine Meldebescheinigung notwendig.
- darüber hinaus dürfen die Geburtsurkunde oder Familienbuch des Verstorbenen und die Versicherungskarte (KV) nicht fehlen.
- unter Umständen muss auch ein Scheidungsurteil oder die Eheurkunde beigebracht werden.
- die Rentennummer wird zur Abmeldung oder Beantragung der Witwenrente benötigt.